Kündigungsfrist/Verlängerung: Der Vertrag verlängert sich auf unbestimmte Zeit, wenn er nicht vor Ablauf der ersten Laufzeit mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Vertragsende in Textform gekündigt wird. Im Rahmen der Vertragsverlängerung kann der Vertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von einem Monat in Textform gekündigt werden. Das Textformerfordernis gilt auch für eine etwaige zu erklärende außerordentliche Kündigung.
Fälligkeit: Der wöchentliche Beitrag ist jeweils zu Wochenbeginn zur Zahlung fällig. Das einmalige Startpaket sowie der einmalig zu zahlende Beitrag für das Clubband ist mit Abschluss der Vereinbarung zur Zahlung fällig.
Vorfälligkeit: Gerät das Mitglied mit mindestens zwei Monatsbeiträgen schuldhaft in Zahlungsverzug, werden die gesamten Restbeträge der Erst- bzw. Verlängerungszeit sofort zur Zahlung fällig. Für jede Rücklastschrift wird eine Kostenpauschale von 10 € erhoben.
Ruhezeitklausel: Der Mitgliedschaftsvertrag kann bei nachgewiesener Krankheit oder Schwangerschaft im Einverständnis mit dem Studio für eine im Vorfeld festzulegende Dauer ruhend gestellt werden. Das bedeutet, dass die gegenseitigen Rechte und Pflichten aus dem Vertrag für den vereinbarten Zeitraum ruhen. Dabei verkürzt ein solcher Ruhezeitraum die zahlungspflichtige Vertragslaufzeit nicht. Vielmehr verlängert sich der Vertrag kostenpflichtig um die Dauer der vereinbarten Ruhezeit. Damit verschieben sich auch das nächstmögliche Laufzeitende und die vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist entsprechend nach hinten. Davon unberührt bleibt ein in Textform zu erklärendes gesetzliches außerordentliches Kündigungsrecht. Im Falle einer hoheitlich angeordneten Schließung des Studios (z.B. wegen einer Epidemie, Pandemie wie z.B. CoVid-19), die nicht von dem Studio zu vertreten ist, ruhen die vertraglichen Verpflichtungen beider Parteien für die Dauer der hoheitlichen angeordneten Schließung. Dabei verkürzt ein solcher Ruhezeitraum die zahlungspflichtige Vertragslaufzeit nicht. Vielmehr verlängert sich der Vertrag kostenpflichtig um die Dauer der Schließungszeit.
Damit verschieben sich auch das nächstmögliche Laufzeitende und die vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist entsprechend nach hinten. Davon unberührt bleibt ein in Textform zu erklärendes gesetzliches außerordentliches Kündigungsrecht.